Mietkauf

Mietkauf Vertrag

Was gilt es beim Mietkauf zu beachten?

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheinen mag, handelt es sich beim Mietkauf um ein recht komplexes Finanzierungsmodell. Wer darauf zurückgreifen möchte, sollte sich daher zuvor gründlich informieren und vor allem die konkreten Vertragsbedingungen genau studieren. Zu warnen ist beim Mietkauf vor unseriösen Anbietern, die ausschließlich darauf aus sind, den Interessenten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Um diese Anbieter umgehen zu können, werden die wichtigsten Punkte bei einem Mietkauf-Vertrag in einer kompakten Übersicht im Folgenden zusammengefasst.

Für den Mietkauf wird häufig damit geworben, dass darüber auch Personen mit negativer Schufa oder geringem Einkommen beispielsweise zu Wohneigentum kommen. Bei einer solchen Aussage gilt es vorsichtig zu sein.

Richtig ist, dass beim Mietkauf keine Bank eingeschlossen ist, mit deren Kredit der Kauf finanziert wird. Beim Mietkauf besetzt der Verkäufer die Position der Bank und hat deren Finanzierungsfunktion inne. Der Käufer kommt durch die Mietzahlungen selbst für die Finanzierung auf und erspart sich dadurch die Zahlung der mit einem Kredit verbundenen Gebühren. Dennoch stellt ein seriöser Anbieter noch vor der Unterzeichnung des Mietkauf-Vertrags eine Anfrage bei der Schufa und ruft die Bonität des Mietkauf-Interessenten ab.

Unbedingt verbrieft festgehalten werden sollte die Möglichkeit, ohne Zahlung von überhöhten Gebühren vorzeitig aus dem Vertrag für den Mietkauf aussteigen zu können. Ändert sich zum Beispiel die persönliche Situation des Käufers – er wird arbeitslos oder arbeitsunfähig – ist er im anderen Fall vertraglich gebunden. Und das auch dann, wenn er die Mietkaufzahlungen aber gar nicht mehr aufbringen kann.

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