Mietkauf

Fortsetzung: Was gilt es beim Mietkauf zu beachten?

Von Experten wird außerdem darauf hingewiesen, vor der Mietkauf-Vertragsunterzeichnung sicherzustellen, dass auf der Immobilie nicht noch Schulden des bisherigen Besitzers lasten. Ein Blick in das Grundbuch kann hier viel Ärger ersparen.

Bei einem Mietkauf-Vertrag für eine Wohnimmobilie ist es empfehlenswert darauf zu achten, dass man bis zum endgültigen Kauf vertraglich nicht zur Ausführung und Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen verpflichtet ist. Das kann unerwartet große Belastungen mit sich bringen, die den Käufer zusätzlich zu den Mietkauf-Zahlungen finanziell überfordern können.

Ebenfalls im Auge zu behalten sind Vertragsbedingungen, nach denen der Mietkäufer dazu verpflichtet ist, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt auf jeden Fall zu kaufen. Es sollte dem zukünftigen Käufer immer die Möglichkeit offen stehen, von seinem Kaufrecht Abstand zu nehmen.

Bei Mietkauf ist es durchaus üblich, dass nur ein Teil der erfolgten Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet wird. Teilweise kann der Anteil sogar lediglich ein Drittel der Zahlungen ausmachen. Ein Mietkauf-Vertrag ist jedoch nur dann empfehlenswert, wenn die Miet-Einzahlungen vollständig für den Kaufpreis berücksichtigt werden.

Lassen sich die ausgeführten Punkte in einem Mietkaufvertrag wiederfinden und sind sie immer im Sinne des Käufer formuliert, kann zumindest von einem seriösen Anbieter ausgegangen werden. Dennoch sollte der Vertrag sorgfältig durchgelesen werden, um sich dann zustimmend oder ablehnend zu entscheiden.

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