Mietkauf

Immobilien Mietkauf

Was bringt ein Mietkauf bei Immobilien?

Sucht man im Internet nach Informationen zum Thema Mietkauf stellt man schnell fest, dass sich die meisten Beiträge mit Mietkauf und Immobilienerwerb befassen. Das ist auch nicht verwunderlich, erscheint doch die Option, erst mal zu mieten und bereits in den eigenen vier Wänden zu wohnen, um diese anschließend zu kaufen, sehr verlockend.

Ein Vorteil von Mietkauf bei der Finanzierung eines Eigenheims ist, dass man quasi die Wohnung oder das Haus erst einmal auf Probe bewohnen kann. Stellt man bereits bald nach Beginn der Mietkauf-Vereinbarung fest, dass sich das bezogene Objekt doch nicht als das Traumhaus entpuppt, kann man – je nach Vertrag – die Kaufvereinbarung wieder auflösen und sich nach einer anderen Immobilie umsehen. Dazu sollte aber auf jeden Fall der Vertrag die entsprechenden Klauseln enthalten!

Grundsätzlich lässt sich zwischen zwei Varianten für den Immobilien Mietkauf unterscheiden. Bei der Optionsvariante ist eine Genossenschaft dazwischengeschaltet, an der man Anteile erwirbt und die nach einer Ansparphase die gewünschte Immobilie kauft bzw. den Bau finanziert. Der Mietkäufer zahlt Miete und erhält die Option, nach einer bestimmten Laufzeit die Immobilie zu erwerben.

Beim klassischen Mietkauf-Modell erhalten die Mietkäufer ebenso wie bei der ersten Variante die Möglichkeit, eine Immobilie mit der Option auf deren Kauf auf Mietbasis zu bewohnen. Gezahlt werden erst Monatsmieten und am Ende der restliche Kaufpreis. Dieses Modell wird im Folgenden ausführlicher vorgestellt.

Der Ablauf bei einem Mietkauf für Immobilien ist folgender: Der Interessent zieht gleich nach Unterzeichnung des Vertrages in das Haus oder die Wohnung ein, die der Mietkauf-Anbieter im Besitz hat. Vertraglich vereinbart wird eine monatliche Miete, die an den Anbieter gezahlt wird, sowie ein Vorzugsrecht auf den Kauf der Immobilie nach einer festgelegten Anzahl von Jahren. Häufig beträgt dieser Zeitraum zehn oder 20 Jahre. Die bis zum Objektkauf gezahlte Miete wird schließlich auf den vertraglich festgelegten Kaufpreis angerechnet.

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