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Rechtliche Grundlagen zum Mietkauf

Der offiziellen Definition des Wortes Mietkauf entsprechend liegt dem Mietkauf ein Vertrag zugrunde, der ganz bestimmte Kriterien erfüllt. Diese Bedingungen sehen folgendermaßen aus: Der Vertrag räumt dem Mieter einer Sache das Recht ein, die Mietsache nach einer bestimmten Zeit durch eine einseitige Willenserklärung käuflich zu erwerben. Wichtig: Die bis dahin bereits gezahlte Miete wird (je nach Festlegung innerhalb des Vertrages) ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet. Man spricht auch vom Leasing. Gegenstand eines solchen Vertrags ist in den meisten Fällen ein kostenintensives Anlagegut.

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