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Was ist Immobilien-Mietkauf?

Eine kurze Einführung von Roland Meid

Die Lösung, eine Immobilie über Mietkauf zu erwerben, ist noch nicht sehr verbreitet. Dabei bietet der so genannte Mietkauf gegenüber dem Immobilienerwerb per Bankdarlehen (oder per Versicherung, Bausparkasse) große Vorteile.

Laut Duden wird beim Mietkauf ein Mietvertrag geschlossen, bei dem der Vermieter seinem Mieter das Recht einräumt, das gemietete Gebäude innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Der entscheidende Vorteil beim Mietkauf ist der, dass für den Immobilienerwerb kein Kredit aufgenommen werden muss und somit keine Schulden entstehen. Und weil auf ein Bankdarlehen verzichtet wird, ist ein Mietkauf ganz ohne SCHUFA-Auskunft möglich. Zur Beurteilung des Käufers wird nur die individuelle Zahlungsfähigkeit betrachtet.

Man unterscheidet dabei zwei Modelle:
1. Mietkauf als Ratenkauf und 2. Mietkauf mit Kaufoption ...

1.  Mietkauf / Ratenkauf

Fast alle Produkte lassen sich über Raten erwerben - so auch Immobilien. Die Raten sind in diesem Fall jedoch nicht zu verwechseln mit den Raten für ein Darlehen, denn beim Mietkauf kommt man ohne Darlehen aus.

Im Optimalfall werden die monatlichen Raten voll auf den Immobilienpreis angerechnet. Eine Miete wie in einem Mietverhältnis (als reines Wohnentgelt), die mit der Zahlung gewissermaßen verloren geht, fällt nicht an. Auf diese Weise erfolgt die Bezahlung (Tilgung) der Immobilie viel schneller - je nach gewünschter Laufzeit.

Entscheidend ist, dass man die Immobilie nicht selbst kauft und somit auch kein Darlehen mit persönlicher Verschuldung aufnimmt. Man wird nicht Eigentümer, sondern Besitzer, und kann die Immobilie dadurch schuldenfrei erwerben - ganz ohne Darlehensrisiko. Der schrittweise Erwerb über die Ratenzahlungen wird durch einen Notarvertrag gesichert.

2.  Mietkauf mit Kaufoption

Das Modell Mietkauf mit Kaufoption funktioniert ähnlich wie ein Ratenkauf. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Kaufoption eine bestimmte monatliche Miete an den Eigentümer der Immobilie gezahlt wird.

Diese Miete wird (bei den uns bekannten Konzepten) als reines Wohnentgelt verstanden und demnach nicht auf den Kaufpreis der Immobilie angerechnet. Eine Tilgung des Immobilienpreises erfolgt damit noch nicht.

Um die Kaufoption nutzen und die gemietete Immobilie später kaufen zu können, muss der Mieter parallel im Rahmen eines Ansparvertrags den Kaufpreis zusammensparen.



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